Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzen sich zusammen aus:
1. dem Regelbedarf
2. ggf. Mehrbedarfen
3. dem Bedarf für Unterkunft und Heizung
4. ggf. einmaligen Bedarfen, die als Zuschuss gewährt werden
5. ggf. Darlehen bei unabweisbarem Bedarf
6. ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe
Außerdem sind folgende Leistungen zur Absicherung vorgesehen:
• die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflegeversicherung, sofern kein Anspruch
auf Familienversicherung für SGB II-Berechtigte und keine Versicherung bei einer
privaten Krankenversicherung besteht.
• für Personen, die in der privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig sind,
müssen die Beiträge bis zur Höhe des halben Beitrages im Basistarif der privaten
Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen werden (Urt. des BSG vom
18.01.2011, B 4 AS 108/10 R, Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 27.1.2011)
• Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung für ALG II-Empfänger und Sozialgeldempfänger,
die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind
und auch keine Familienversicherung beanspruchen können. Wenn allein durch den
Beitrag Hilfebedürftigkeit entsteht, wird der Beitrag in der notwendigen Höhe übernommen.
Hinweis: Für Sozialgeldempfänger übernimmt das Jobcenter im Normalfall keine Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung, weil diese nicht pflichtversichert sind. Sie sind in der
Regel familienversichert. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Ihrer Krankenversicherung
an eine kompetente Beratungsstelle.
4.1 Der Regelbedarf (§§ 20, 23, 77 Abs. 4 SGB II)
Der Regelbedarf ist eine feste Größe. Er wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres angepasst.
Regelbedarfe sollen den laufenden Lebensunterhalt decken. Dazu gehören u. a.: Nahrungsmittel
und Getränke, Hausrat, Kleidung, Körperpflege, Energie ohne deren Anteile für die
Heizung und die Erzeugung von Warmwasser, Telefon, Fahrtkosten, kulturelle Bedürfnisse,
Rezeptgebühren und vieles mehr. Die Höhe der Regelbedarfe hängt vom Alter ab und von
der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft
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