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Maorissa
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- 02.2011
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No tak, ze tez tam wczesniej nie zajrzalam. Jakkolwiek zapisy mnie interesujace czyli:
" Zwischen dem 1. Januar 1970 und dem 31. Dezember 1999 war die Eheschließung kein automatischer Erwerbsgrund mehr. Ehegatten deutscher Staatsangehöriger konnten seither nur noch erleichtert eingebürgert werden."
oraz
"Seit dem 1. April 1953 bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft bei Eheschließung mit einem Ausländer erhalten und ist kein Verlusttatbestand mehr."
w zasadzie tycza sie tylko mojej mamy, a ona nie utracila obywatelstwa w zwiazku z zamazpojsciem, bo inaczej nie otrzymalaby potwierdzenia. Natomiast tutaj:
"Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. April 1953 und vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben. Grund für diese Regelung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974,[23] wonach es mit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG) unvereinbar sei, dass das eheliche Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter stets die deutsche Staatsangehörigkeit erwerbe, das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters aber nur dann, wenn es sonst staatenlos sein würde. Die Erklärungsfrist ist mit dem 31. Dezember 1977 abgelaufen. Danach blieb nur dann die Möglichkeit, die Erklärung abzugeben, wenn der Betroffene ohne sein Verschulden außer Stande war, die Erklärungsfrist einzuhalten. In diesen Fällen konnte die Erklärung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Fortfall des Hindernisses abgegeben werden.[24] Seit dem 1. August 2006 ist auch diese Möglichkeit abgeschafft.[25]
Nichteheliche Geburt "
mam juz spory problem, bo przy moim stopniu znajomosci niemieckiego, jest to maslo maslane :/ Pogodniaku czy bylbys tak uprzejmy i powiedzial co tam pisze? Bardzo prosze
" Zwischen dem 1. Januar 1970 und dem 31. Dezember 1999 war die Eheschließung kein automatischer Erwerbsgrund mehr. Ehegatten deutscher Staatsangehöriger konnten seither nur noch erleichtert eingebürgert werden."
oraz
"Seit dem 1. April 1953 bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft bei Eheschließung mit einem Ausländer erhalten und ist kein Verlusttatbestand mehr."
w zasadzie tycza sie tylko mojej mamy, a ona nie utracila obywatelstwa w zwiazku z zamazpojsciem, bo inaczej nie otrzymalaby potwierdzenia. Natomiast tutaj:
"Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. April 1953 und vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben. Grund für diese Regelung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974,[23] wonach es mit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG) unvereinbar sei, dass das eheliche Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter stets die deutsche Staatsangehörigkeit erwerbe, das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters aber nur dann, wenn es sonst staatenlos sein würde. Die Erklärungsfrist ist mit dem 31. Dezember 1977 abgelaufen. Danach blieb nur dann die Möglichkeit, die Erklärung abzugeben, wenn der Betroffene ohne sein Verschulden außer Stande war, die Erklärungsfrist einzuhalten. In diesen Fällen konnte die Erklärung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Fortfall des Hindernisses abgegeben werden.[24] Seit dem 1. August 2006 ist auch diese Möglichkeit abgeschafft.[25]
Nichteheliche Geburt "
mam juz spory problem, bo przy moim stopniu znajomosci niemieckiego, jest to maslo maslane :/ Pogodniaku czy bylbys tak uprzejmy i powiedzial co tam pisze? Bardzo prosze