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Erforderlich ist weiterhin ein Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund der Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten als deutsche Volkszugehörige für Ihnen Urgroßvater/Großvater.
Der Nachweis kann erbracht werden durch Hinweise und Unterlagen zur damaligen deutschen Volkszugehörigkeit der Familie.
Soweit Sie keine eigenen Unterlagen hierzu haben, kann der Nachweis auch erfolgen durch, zum Beispiel: Auszügen aus den Soll- bzw. Gemeindeseelenlisten, Gemeindevermisstenlisten, Erhebungsbögen etc.
Unterlagen hierzu hat in den Nachkriegsjahren der Kirchliche Suchdienst/Heimatortskartei gesammelt. Nach dessen Schließung zum 30. September 2015 wurden die Suchdienstunterlagen an das Bundesarchivs lautet wie folgt
Bundesarchiv Lastenausgleichsarchiv
Dr. - Franz- Straße 1
95445 Bayreuth
Daher bitte ich Sie eine Anfrage beim Lastenausgleichsarchiv zu stellen
Teilen Sie bitte dem Lastenausgleichsarchiv möglichst auch die genaue Wohnanschrift Ihres Großvater/Urgroßvaters für die Zeit vor 1945 in der damaligen deutschen Bezeichnung(Wohnort,Straße,Hausnumer) mit. Dabei geben Sie bitte auch an, dass die Antwort für ein Staatsangehörigkeitsverfahren beim Bundesverwaltungsamt benötigt wird.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Anfrage beim Bundesarchiv kostenpflichtig sein kann. Nähere Auskunft dazu erteilt Ihnen das Lastenaausgleichsarchiv. Das Bundesverwaltungsamt kann Ihnen diese Kosten nicht erstatten.
Das Ergebnis der Nachforschung beim Lastenausgleichsarchiv übersenden Sie bitte dem Bundesverwaltungsamt per Post im Original oder als amtlich oder notariell beglaubigte Foto-kopie.
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass die einzureichenden Unterlagen Bestandteil der hier geführten Verwaltungsakte werden.